Wissenswertes zum Coronavirus
Wo kann ich mich testen lassen? Wer bezahlt den Corona-Test? Kann das Virus von Personen ohne Symptome übertragen werden? Wir helfen Ihnen mit wichtigen Informationen.
Wo kann ich mich testen lassen? Wer bezahlt den Corona-Test? Kann das Virus von Personen ohne Symptome übertragen werden? Wir helfen Ihnen mit wichtigen Informationen.
Bei Symptomen wie Fieber und Husten müssen Sie gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Hause bleiben, damit Sie niemanden anstecken. Das BAG legt Wert darauf, dass man auch bei leichten Symptomen einen Test macht, um möglichst alle Infektionen festzustellen. Ob ein Test nötig ist, lässt sich auch mit dem Coronavirus-Check klären. Auch Ihr Arzt oder ihre Ärztin können Sie dazu beraten.
Bleiben Sie bis zum Testergebnis zu Hause. Ist der Test positiv, so müssen Sie in Isolation. Bei negativem Testergebnis können Sie 24 Stunden nach Abklingen der Symptome die Isolation beenden.
Sie können sich bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten, Testzentren, Spitälern und Apotheken auf das Coronavirus testen lassen. Weil die Kantone den Zugang zu den Tests sichern, finden Sie die Informationen zu den Testangeboten auf den kantonalen Webseiten. Eine Übersicht finden Sie auf der BAG-Webseite «Coronavirus: Testen».
Der Bund übernimmt die Kosten von individuellen Einzel-PCR-Tests in folgenden Fällen:
Nicht übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen.
Der Bund übernimmt die Kosten von nasopharyngealen Antigen-Schnelltests für alle Personen.
Weitere Informationen auf der Website des BAG.
Es hat sich gezeigt, dass einige Leistungserbringer in Fällen, bei denen der Bund die Kosten für einen Corona-Test übernehmen muss, zu Unrecht zusätzliche Unkostenbeiträge verlangen. Das ist unzulässig. Für Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ja. Seit dem Frühjahr 2021 sind Antigen-Selbsttests in Apotheken verfügbar. Seit dem 1. Oktober 2021 übernimmt der Bund die Kosten für die Selbsttests nicht mehr.
Bestellen Sie jetzt Ihre Selbsttests gleich online – einmal oder im Abo:
Mit dem Antigen-Selbsttest können Sie sich selber auf das Coronavirus testen. Die Probeentnahme führen Sie dabei selbst über einen Nasenabstrich durch und lesen im Anschluss das Resultat ab. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor. Folgen Sie für die Durchführung des Selbsttests der beigelegten Gebrauchsanweisung oder dem Anleitungsvideo.
Vorsicht: Selbsttests geben ein weniger verlässliches Resultat als ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest. Es kann also sein, dass Sie trotz negativem Resultat mit dem Coronavirus infiziert sind und das Virus weitergeben. Daher sind Selbsttests kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln und für bestehende Schutzkonzepte.
Wenn Sie am Coronavirus erkranken, bezahlt die CSS Ihre Behandlung wie gewohnt durch die Grund- sowie Zusatzversicherung. Berücksichtigt werden die Kostenbeteiligung, der Selbstbehalt und die bestehenden Versicherungsbedingungen.
Die Corona-Impfung ist für alle Versicherten kostenlos, also von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Teil der Kosten wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest wird vom Bund und den Kantonen bezahlt.
Nein, da es sich hier um keine Leistungen handelt, die von der Grundversicherung gedeckt sind.
Das Virus überträgt sich durch Tröpfchen und Aerosole, die auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Auge) einer anderen Person in unmittelbarer Nähe (<1,5 Meter) geraten. Am häufigsten kommt es bei engem und längerem Kontakt (>15 Minuten) zu einer infizierten Person zu Ansteckungen, insbesondere wenn der Kontakt ohne Schutz (z.B. Hygienemaske) stattfindet.
Auch beim Kontakt mit Oberflächen, auf denen sich Coronaviren befinden, kann es zu einer Ansteckung kommen, wenn die Person sich danach ins Gesicht greift und die Tröpfchen so auf die Schleimhäute gelangen.
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich und andere am effektivsten, indem Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Dazu gehören unter anderem, sich regelmässig die Hände gründlich mit Seife zu waschen, Abstand zu halten und eine Hygienemaske zu tragen.
Die Webseite des BAG «Coronavirus: So schützen wir uns» bietet einen detaillierten Überblick zu den Hygiene- und Verhaltensregeln.
Ja, infizierte Personen können schon ansteckend sein, bevor sie Symptome entwickeln und auch, wenn sie einen asymptomatischen Verlauf haben.
Zur Risikogruppe für schwere Krankheitsverläufe gehören ältere Menschen (das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung steigt mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 50 Jahren erhöht sich zudem die Hospitalisierungsrate), Schwangere, Erwachsene mit Trisomie 21 und Personen mit bestimmten Formen folgender chronischer Krankheiten:
Rechtlicher Hinweis
Die aufgeführten Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wenn bei Ihnen gesundheitliche Probleme auftreten, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die hier aufgeführten Informationen zu den Produkten und Leistungen der CSS Gruppe sollen Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), nach Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Zusatzbedingungen (ZB), welche für die Leistungspflicht der CSS Gruppe massgebend sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.