Komplementär­therapeuten Tarif 590

Der Tarif 590 für alternative Heil­methoden beinhaltet Therapien, Verrichtungen und Techniken mit den entsprechenden Abrechnungsziffern. Dieser Tarif dient der einheitlichen Benennung der von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen.

Richtlinien der Komplementärmedizin

Die CSS engagiert sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Transparenz und Professionalität spielen dabei eine zentrale Rolle. Im Sinne der Transparenz werden in diesen Richtlinien (gültig seit 01.05.2020) daher wichtige Standards und Grundüberlegungen festgehalten.

Anerkennungen ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 anerkennen wir nur noch jene Therapeuten/innen neu an, welche über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • Eidg. Diplom
  • Branchenzertifikat der OdA KT
  • Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA Artecura
  • Zertifikat der OdA AM
  • Eidg. Fachausweis
  • Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie

Therapeutinnen und Therapeuten, die anerkannte Methoden praktizieren, für die es noch keine Berufsentwicklung mit entsprechendem Abschluss gibt, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Übergangsfrist für bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten

Therapeutinnen und Therapeuten, die am 31.12.2023 bei der CSS anerkannt sind und keinen dieser Abschlüsse haben, gewähren wir eine Übergangsfrist. Während der Frist bleibt die Anerkennung bestehen. Nach Ablauf der Übergangsfrist erlischt die Anerkennung, wenn keiner der benötigten Abschlüsse besteht.

Die Dauer der Übergangsfrist ist derzeit noch offen und wird hier publiziert, sobald sie bekannt ist.

Benchmark & Maximalvergütung

Die CSS engagiert sich dafür, Kundinnen und Kunden attraktive Angebote zu langfristig bezahlbaren Prämien anzubieten. Dafür sollen auch thera­peutischen Behandlungen wirksam und kosteneffizient erbracht werden.

Für eine Sicherstellung der Kosteneffizienz, setzt die CSS für die Vergütung von Therapiekosten Höchstpreise ein: maximale Vergütung des 5-Minuten Preises. Hier finden Sie die aktuelle Liste der Methoden, welche mit einem Höchstpreis abgerechnet werden.

Wir vergüten unseren Kundinnen und Kunden die Kosten gemäss unseren Höchstpreisen.

Therapeutinnen und Therapeuten können dennoch weiterhin den Tarif anwenden, der ihrem Behandlungskonzept und ihren Kosten entspricht.
 

Tarif 590 ist verbindlich

Seit 2018 gilt die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 als verbindlich. Der Tarif kann jeweils per Beginn des neuen Kalenderjahres angepasst werden. Wir bitten Sie deshalb, sich regelmässig darüber zu informieren.

Ausserdem arbeitet ein Team von Versicherern mit den Dachverbänden der Komplementärmedizin in einem gemeinsamen Austausch weiter an dem Tarif, um eine optimale Abdeckung zu gewährleisten.

Rechnungsbeispiel

Datum Tarif Tarifziffer Anzahl pro 5 Min. Preis pro 5 Min. TPW MwSt. Betrag
02.06. 590 1025 Bindegewebsmassage 4 10 1 0 CHF 40
17.06. 590 1066 Lymphdrainage 12 10 1 0 CHF 120

Rechnungsstellung

Die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard wird erwartet. Gerne beraten wir Sie zum elektronischen Datenaustausch.

Abrechnung in Zeiten des Coronavirus

Dringenden Massnahmen können weiterhin über die üblichen Tarifziffern des Tarif 590 abgerechnet werden. Allerdings ist eine Fortführung von körperzentrierten Behandlungen im bisherigen Umfang per Skype / Telefon nicht möglich.

Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen der durch das Berufsbild KT definierten Kompetenzen und in dringenden Fällen eine telefonische Beratung / Begleitung vergütet wird, wobei ein Behandlungszeitraum von 15-30 Minuten als sinnvoll erachtet wird. Bei der Abrechnung bitten wir im Feld Bemerkungen um den Hinweis «Online Beratung». Dies gilt vorerst weiterhin bei Klientinnen und Klienten, die Ihre/n Therapeuten/in lieber noch nicht wieder persönlich aufsuchen möchten.

Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «jeweils aktuelle COVID-19-Verordnung» sind die Fachpersonen der Komplementärmedizin verantwortlich.  

Die Berufsorganisationen der Komplementärmedizin stellen dafür weitere Informationen zur Verfügung:

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Tarif 590? Oder benötigen Sie sonstige Informationen rund um die Komplementärmedizin?