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Prämienverbilligung

In der Schweiz haben Personen mit tiefem Einkommen Anspruch auf eine Vergünstigung ihrer Kranken­kassen­prämien. Dieser Beitrag heisst Prämienverbilligung (PV).

Die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung

  • Sie leben in der Schweiz und bezahlen die obligatorische Grundversicherung.
  • Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz per 1. Januar ist in der Schweiz.
  • Sie leben in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Berechnung hängt von Ihrem Wohnkanton ab. Grundlage für die Einschätzung ist Ihre letzte rechtskräftige Steuerveranlagung.

So stellen Sie einen Antrag

  1. Melden Sie sich bei der Auskunftsstelle Ihres Wohnkantons. Ausschlaggebend dafür ist Ihr Wohnsitz am 1. Januar. 
  2. Halten Sie die Meldefrist ein. Diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wenn Sie Ihr Gesuch zu spät einrei­chen, kann der Kanton es ablehnen.
  3. Ihr Kanton prüft das Gesuch und gibt Ihnen Bescheid. Falls Sie eine Prä­mienverbilligung erhalten, reduzieren wir Ihre Prämienrechnungen um den entsprechenden Betrag.

Weitere Details zur Vergünstigung der Krankenkasse

Wir können eine Prämienverbilligung bei der Prämienrechnung erst dann berücksichtigen, wenn wir von Ihrem gesetzlichen Wohnsitz die entsprechende Meldung mit der Höhe der Verbilligung erhalten haben. Vorher sind uns leider die Hände gebunden.

  • Die Prämienverbilligung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) Art. 65 geregelt.
  • Die Prämienverbilligungsbeiträge werden von allen Kantonen direkt den Krankenversicherungen weitergegeben und auf der Prämienrechnung abgezogen.
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