Prämienverbilligung
In der Schweiz haben Personen mit tiefem Einkommen Anspruch auf eine Vergünstigung ihrer Krankenkassenprämien. Dieser Beitrag heisst Prämienverbilligung (PV).
In der Schweiz haben Personen mit tiefem Einkommen Anspruch auf eine Vergünstigung ihrer Krankenkassenprämien. Dieser Beitrag heisst Prämienverbilligung (PV).
Wir können eine Prämienverbilligung bei der Prämienrechnung erst dann berücksichtigen, wenn wir von Ihrem gesetzlichen Wohnsitz die entsprechende Meldung mit der Höhe der Verbilligung erhalten haben. Vorher sind uns leider die Hände gebunden.