Vater turnt mit Kindern

Alternativ-Ver­siche­rung myFlex

Mit der Alternativ-Versicherung werden Ihnen grosszügige Beiträge für alternative Heilmethoden bezahlt – eine sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung.

Prämie berechnen

Ihre Vorteile

  • Bis zu CHF 10'000 jährlich für alternative Behandlungen.
  • Gehen Sie zu einem CSS-anerkannten Therapeuten, ohne vorher mit dem Arzt zu sprechen.
  • Wählen Sie aus 80 Alternativ-Methoden die für Sie passende Therapie.
  • Mit der Alternativ-Versicherung myFlex kommen Sie in den Genuss der Vorteile vom Gesundheits-Shop enjoy365 und der Belohnungs-App active365.

Alternativ-Versicherung myFlex auf einen Blick

Umfassend geschützt
Diese Versicherung ist für Behandlungen mit alternativen Heilmethoden.
Keine Franchise
Die CSS beteiligt sich an den Therapie-Kosten ab dem ersten Franken.
Rabatt für Familien
Für die Alter­nativ­-Ver­siche­rung myFlex Ihrer Kinder zahlen Sie 25% weniger.

So funktioniert die Alternativ-Versicherung

Sie wünschen Behandlungen ausserhalb der Schulmedizin? Mit der Alternativ-Versicherung myFlex ist dies möglich.

Freie Wahl der Methode

Alternativmedizin, natürliche Heilmethoden, komplementäre Medizin: Es gibt viele Bezeichnungen und Therapieformen. Aus rund 80 CSS-anerkannten Methoden wählen Sie die passende Therapie.

Was kostet die Alternativ-Versicherung myFlex?

Die Prämien sind abhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und der gewählten Kategorie.

So individuell wie Sie

Die Alternativ-Versicherung kann perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasst werden mit den Kategorien Economy, Balance und Premium. Entscheiden Sie sich für das Angebot, das am besten zu Ihnen und Ihrem Budget passt.

Ihre Prämie auf einen Blick

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Wissenswertes zur Alternativ-Versicherung myFlex

Sind Ihnen alternative Heilmethoden wichtig, dann empfehlen wir Ihnen diese Versicherung. Sie bietet ein breites Angebot an rund 80 Methoden wie Akupunktur, Massage, Osteopathie.

Grundversicherung sinnvoll ergänzen

Die Grundversicherung bezahlt schulmedizinische Behandlungskosten. Zudem beteiligt sie sich nur an 5 alternativen Methoden, die zwingend ein Arzt (Dr. med.) ausführen muss. Für diese Behandlungen bezahlen Sie Franchise & Selbstbehalt.

Die CSS zahlt 75%

Mit der Alternativ-Versicherung myFlex übernimmt die CSS 75% Ihrer Behandlungskosten. Entscheiden Sie sich für die Kategorie Premium, ist der maximale Betrag CHF 10'000 pro Jahr.

Therapeut einfach finden

Wünschen Sie eine alternative Behandlung? Mit der Therapeutensuche finden Sie schnell den von der CSS-anerkannten Therapeuten in Ihrer Nähe.

Leistungsübersicht

Alternativ-Versicherung myFlex

Economy

  • Die sichere Wahl, um Lücken zu schliessen.
  • 75%, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr an ambulante / stationäre Behandlungen und Heilmittel.
  • 75%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr an Behandlungen mit eingeschränkter Deckung.
Merkblatt CSS-anerkannte Methoden Berechnen

Alternativ-Versicherung myFlex

Balance

  • Ergänzende Leistungen zu einem fairen Preis.
  • 75%, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr an ambulante / stationäre Behandlungen und Heilmittel.
  • 75%, max. CHF 600 pro Kalenderjahr an Behandlungen mit eingeschränkter Deckung.
Merkblatt CSS-anerkannte Methoden Berechnen

Alternativ-Versicherung myFlex

Premium

  • Optimaler Schutz für umfassende Sicherheit.
  • 75%, max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr an ambulante / stationäre Behandlungen und Heilmittel.
  • 75%, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr an Behandlungen mit eingeschränkter Deckung.
Merkblatt CSS-anerkannte Methoden Berechnen

Häufige Fragen

Von den umfassenden Leistungen der Alternativ-Versicherung myFlex profitieren Sie, wenn Sie auch die Ambulant-Versicherung myFlex oder die Spitalversicherung myFlex haben.

Nein. Das Unfallrisiko ist mitversichert. Es besteht keine Ausschlussmöglichkeit, da komplementärmedizinische Behandlungen generell nicht über eine Unfallversicherung versichert werden können.

Nein. Sie können ohne Vorbesprechung direkt zum anerkannten Therapeuten.

Anerkannt sind ambulante komplementärmedizinische Behandlungen, inklusive verschriebener Heilmittel. Diese müssen von CSS-anerkannten Leistungserbringern und gemäss Merkblatt CSS-anerkannten Methoden der Alternativmedizin erbracht werden.

Für Spitalaufenthalte gelten die gleichen Leistungen wie bei ambulanten Behandlungen.