Frau mit Einkäufen im Treppenhaus

Versicherung für Grenzgänger

Grenzgänger brauchen eine Kranken­versicherung in der Schweiz. Personen aus Deutschland, Österreich und Frankreich sind mit der Lösung der CSS richtig versichert – auch in Ihrem Wohnland.

Ihre Vorteile

  • Sie sind zu Hause versichert und trotzdem auch in der Schweiz geschützt.
  • Sie erhalten Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall.
  • Diese Versicherung befreit Sie von der Versicherungspflicht in der Schweiz.

Gut zu wissen

Was sind Grenzgänger?
Menschen, die in einem Land leben und in einem anderen arbeiten.
Individuelle Lösungen
Bei Grenzgängern ist die persönliche Situation wichtig. Wir beraten Sie.
Bei Umzug in die Schweiz
Wir versichern Sie weiterhin – ohne Gesundheitsprüfung.

So funktioniert die Versi­cherung für Grenzgänger

Auf alle Fälle vorbereitet

Grenzgänger müssen ab dem ersten Arbeitstag eine Krankenversicherung in der Schweiz haben. Wenn Sie in Deutsch­land, Frankreich, Italien oder Österreich wohnen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien.

Für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Österreich

Zusammen mit der Allianz Versicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in Ihrem Wohnland zu versichern. Mit die­sem Angebot sind Sie in der Schweiz und zu Hause richtig geschützt. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung.

So einfach geht's:
  1. Adressvermittlungsformular für Ihr Wohnland herunterladen.
  2. Ausfüllen und der CSS senden.
  3. Die Allianz Versicherung meldet sich bei Ihnen für eine persönliche Beratung.

Häufige Fragen

Personen, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, sind Grenzgänger.

Die Krankenversicherung schliessen Sie im Arbeits-Land ab. Das bestimmt das Personenfreizügigkeits-Abkommen.

Grenzgänger können sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.

Ja. Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht ein Versicherungswahlrecht. Innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn müssen Sie sich mit der Versicherungspolice bei der zuständigen kantonalen Behörde melden.

Ja. Für Grenzgänger haben wir die Grundversicherung Bilateral, jedoch keine Zusatzversicherungen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich.

Persönliche Beratung

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten.

Digitaler Helfer

Haben Sie eine Frage? Unser digitaler Helfer Sia antwortet sofort.