Junge Frau mit Rücksack blickt von Klippen auf Meeresbucht hinunter

Versicherungsschutz im Ausland

Reisen ins Ausland sind spannend, aber was, wenn Sie plötzlich krank werden oder einen Unfall haben? Ohne den richtigen Ver­sicherungs­schutz im Ausland können die Kosten schnell explodieren, besonders wenn Sie nur eine Grundversicherung haben.

Das zahlt die Grundversicherung bei Behandlungen im Ausland

Die obligatorische Grundversicherung zahlt im Ausland nur bei Notfällen. Ein Notfall liegt vor, wenn Sie plötzlich krank werden oder sich verletzen – und für die Behandlung nicht sofort zurück in die Schweiz reisen können. Reisen Sie extra ins Ausland für eine Behandlung, gilt das nicht als Notfall. 

Was zahlt die Grundversicherung bei einem Notfall im Ausland?

Wenn Sie im Ausland dringend medizinische Hilfe benötigen, übernimmt die Grundversicherung Notfallbehandlungen in öffentlichen Spitälern und in Arzt-Praxen. Die Grundversicherung deckt höchstens den doppelten Betrag, was diese Behandlung in der Schweiz kosten würde. Ist die Behandlung im Ausland teurer, müssen Sie den Rest selbst zahlen. 

Keine Kostenübernahme für Krankentransporte und Rücktransporte 

Die Grundversicherung zahlt ausserhalb der Schweiz keine Krankentransporte oder Rückführungen (Repatriierung). Auch wenn ein Transport medizinisch sinnvoll wäre, müssen Sie die Kosten selber tragen. Darum empfehlen wir zusätzlichen Versicherungsschutz im Ausland. 

Zusatzversicherungen der CSS: Besser geschützt im Ausland

In Ländern mit hohen Gesundheitskosten, wie den USA, Australien, Kanada, Neuseeland oder Japan reicht die Deckung der Grundversicherung oft nicht aus. Deshalb ist eine Zusatzversicherung wichtig, damit Sie nicht hohe Kosten selber zahlen. Auch in Afrika oder Lateinamerika können hohe Behandlungskosten anfallen. Viele entscheiden sich dort für die Behandlung in einem Privatspital, weil die öffentlichen Spitäler nicht dem Schweizer Standard entsprechen.

Gut zu wissen: Die Zusatzversicherung übernimmt Heilungskosten nur ergänzend zur Grundversicherung. Wird eine Behandlung im Ausland nicht als Notfall anerkannt, bezahlt die Zusatzversicherung keine Leistungen.

Zusatzversicherung Ambulantversicherung myFlex

Mit der Ambulant-Versicherung myFlex sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert. So profitieren Sie weltweit von Leistungen, die in der Grundversicherung fehlen. Melden Sie jede ambulante Wahlbehandlung vorab bei der CSS, denn Leistungen werden nur mit vorheriger Kostengutsprache übernommen.

Leistungen der Ambulantversicherung myFlex

  • Notfallmässige ambulante und stationäre Behandlung
  • Personen-Assistance für Hilfe bei Reisemehrkosten, Besuchsreisen für Angehörige und mehr
  • Patienten- und Auslandsrechtsschutz 
  • Nottransporte und Rettung
  • Transporte zur Vermeidung oder Verkürzung des Spitalaufenthalts
  • Rücktransport in die Schweiz
  • Ambulante Wahlbehandlungen

Zusatzversicherung Spitalversicherung myFlex

Mit der Spitalversicherung myFlex Premium haben Sie weltweit Zugang zu bester medizinischer Versorgung. Sie deckt auch stationäre Wahlbehandlungen im Ausland. So können Sie sich in erstklassigen Kliniken auf der ganzen Welt behandeln lassen – ohne Angst vor hohen Kosten. Melden Sie jede Behandlung vorab bei der CSS, denn Leistungen werden nur mit vorheriger Kostengutsprache übernommen.

Leistung der Spitalversicherung myFlex Premium

  • Stationäre Wahlbehandlungen im Ausland

Zusatzversicherung Notfallversicherung Livo

Möchten Sie auf alle Fälle vor hohen Kosten im Ausland geschützt sein? Mit der Notfallversicherung Livo decken Sie die wichtigsten Lücken der Grundversicherung.

Leistungen der Notfallversicherung Livo

  • Weltweite Deckung für Notfälle mit Notfalltransport und Rückführung in die Schweiz
  • Such- & Rettungsaktionen
  • Personen-Assistance bei Auslandaufenthalten wie Beteiligung an Reisemehrkosten

Wann ist eine Reise­versicherung sinnvoll?

Schnell ins Ausland? Mit der CSS-Reiseversicherung sind Sie gut abgesichert: bei Notfällen, Gepäckverlust oder Annullierungen. Sie gilt pro pro Reise oder für das ganze Jahr und ergänzt die Grundversicherung bei echten Notfällen. Wird eine Behandlung im Ausland von der Grundversicherung nicht als Notfall anerkannt, bezahlt die Reiseversicherung keine Leistungen.

Ohne Gesundheitsfragen – jederzeit abschliessen

Ganz unkompliziert: Sie können die Reiseversicherung ohne Gesundheitsfragen abschliessen, sogar am Abreisetag. Damit Sie sorgenfrei reisen können.

Leistungen der Reiseversicherung

  • Notfallmässige ambulante und stationäre Behandlung
  • Weltweite Rettung, Rücktransport, ambulante und stationäre Behandlungen, Krankenbesuch & Rückreisekosten
  • Kosten durch Annullierung, verspäteten Antritt oder vorzeitige Beendigung
  • Versichert Ihr Reisegepäck bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust
  • Ausland-Rechtsschutz

Welche Versicherungsdokumente brauchen Sie im Ausland?

Bei Reisen ins Ausland sind die richtigen Versicherungsdokumente entscheidend. Nur für wenige Länder ist eine Versicherungsbestätigung notwendig.

EU- oder EFTA-Staaten

Nehmen Sie unbedingt Ihre physische Schweizer Versicherungskarte mit. Die digitale Karte in der myCSS-App reicht nicht. Auf der Rückseite der Karte befindet sich die europäische Krankenversi­cherungskarte. Diese gilt in allen EU- und EFTA-Ländern sowie in Island, Norwegen und Grossbritannien. Bei einer Behandlung zeigen Sie die Karte direkt im Spital oder in der Arzt-Praxis vor.  

Wichtig: Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen müssen Sie direkt vor Ort zahlen – nach den Regeln des jeweiligen Landes.

Länder, die eine Versicherungsbestätigung verlangen

Einige Länder – zum Beispiel Kuba, Russland, Weissrussland und Iran – verlangen zusätzlich zu einem Visum einen Versicherungsnachweis. Ob ein solcher Nachweis nötig ist, erfahren Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA oder bei Ihrem Reiseveranstalter. Wenn Sie einen Nachweis brauchen, stellt Ihnen die CSS gerne ein Schreiben aus. 

Häufige Fragen

Ein Notfall liegt vor, wenn Sie im Ausland plötzlich krank werden oder verunfallen. Eine Rückreise in die Schweiz ist nicht möglich oder nicht zumutbar.

Eine Kostengutsprache ist eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung, dass bestimmte medizinische Leistungen im Ausland übernommen werden. Beantragen Sie die Kostengutsprache immer vor Beginn der Behandlung oder vor dem Kauf von Medikamenten. So wissen Sie genau, welche Kosten übernommen werden. Denn dies kann je nach Land unterschiedlich sein. 

Die Grundversicherung übernimmt eine Zahnbehandlung im Ausland nur dann, wenn es sich um einen Zahnunfall handelt – und der Unfall in der Grundversicherung mitversichert ist. In diesem Fall wird nur die notwendige Erstversorgung übernommen. Weitere Behandlungen müssen in der Schweiz erfolgen.

Haben Sie Zahnschmerzen im Ausland, ist das kein Unfall. Die Grundversicherung übernimmt dafür keine Kosten. Falls Sie eine Zahnpflege-Zusatzversicherung haben, prüfen wir im Einzelfall, ob eine Beteiligung möglich ist – zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, wenn eine Rückreise nicht zumutbar ist.

Die Grundversicherung bezahlt Behandlungen im Ausland nur dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Das gilt auch bei Schwangerschaft oder Geburt. 

Wichtig: Planen Sie Ihre Reise so, dass Sie rechtzeitig vor der Geburt in die Schweiz zurückkehren. Wenn während der Reise eine Untersuchung nötig ist, braucht es vorher ein ärztliches Gesuch mit einer Begründung. Rufen Sie bitte sofort unsere Notrufzentrale an – wir helfen und koordinieren die Behandlung.

Was wird NICHT als Notfall betrachtet?

  • Eine normale, termingerechte Geburt.
  • Regelmässige Schwangerschaftsuntersuchungen.
  • Geplante Behandlungen oder Geburten im Ausland.

Bei Komplikationen oder einer Frühgeburt

Nicht jede Komplikation gilt automatisch als Notfall. Wir prüfen dies im Einzelfall. Dafür benötigen wir eine ärztliche Bestätigung, dass Sie reisefähig waren sowie einen Behandlungsbericht.

Bei einem Notfall im Ausland hilft Ihnen unsere Notfallzentrale rund um die Uhr. Rufen Sie  +41 (0)58 277 77 77 an und drücken Sie die Taste 3 für Notfall im Ausland. 

Haben Sie nur eine Grundversicherung, müssen Sie allein für die Kosten aufkommen. Mit der Ambulant-Versicherung myFlex , der Notfallversicherung Livo oder der Reiseversicherung der CSS, werden die Kosten für den Rücktransport übernommen.

Gut zu wissen: Ein Rückktransport kann teuer werden. Findet die Rückführung im Ambulanzjet beispielsweise aus Griechenland statt, kostet diese rund CHF 20'000. Muss man Sie in Thailand oder in den USA abholen, beträgt die Rechnung rund CHF 100'000. Diese Kosten werden ohne Zusatzversicherung schnell zum Problem.

  1. Reichen Sie Ihre Arzt- oder Spitalrechnung digital über die myCSS-App ein.
  2. Für eine schnelle Rückerstattung bitten wir Sie die Behandlung im Ausland zu melden.
  3. Bei einem Unfall benötigen wir zudem die Unfallmeldung.

Damit wir Ihre Rechnung aus dem Ausland bearbeiten können, beachten Sie bitte:

  • Sprache: Die Rechnung muss in Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch sein.
  • Inhalt: Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihren Namen und Ihre Versicherungsnummer
    • Eine genaue Liste der Behandlungen und Medikamente
  • Zahlungsnachweis: Bitte senden Sie zusätzlich zur Rechnung eine Zahlungsbestätigung (z.B. Quittung oder Kreditkartenauszug) mit.
  • Rechnung erforderlich: Für eine Rückvergütung brauchen wir immer eine detaillierte Rechnung. Eine Zahlungsbestätigung (z.B. Kreditkartenbeleg) allein genügt nicht.

Tipp bei Einreichung per Post: Originalbelege kopieren, bevor Sie diese einsenden.

Die Kostenbeteiligung der Grundversicherung (Franchise und Selbstbehalt) wird immer von Ihnen selbst bezahlt – auch bei Auslandrechnungen. Die Zusatzversicherung übernimmt Leistungen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Zum Beispiel höhere Behandlungskosten im Ausland oder einen Rücktransport. 

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