Die Grundversicherung übernimmt eine Zahnbehandlung im Ausland nur dann, wenn es sich um einen Zahnunfall handelt – und der Unfall in der Grundversicherung mitversichert ist. In diesem Fall wird nur die notwendige Erstversorgung übernommen. Weitere Behandlungen müssen in der Schweiz erfolgen.
Haben Sie Zahnschmerzen im Ausland, ist das kein Unfall. Die Grundversicherung übernimmt dafür keine Kosten. Falls Sie eine Zahnpflege-Zusatzversicherung haben, prüfen wir im Einzelfall, ob eine Beteiligung möglich ist – zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, wenn eine Rückreise nicht zumutbar ist.