Auslandsaufenthalt: Was muss ich bei der Versiche­rung beachten?

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Reisen mit Arbeit oder Studium verbinden: Ein Auslandsaufenthalt macht's möglich und schenkt viele spannende Erfahrungen und neue Erlebnisse. Vor einem längeren Auslandsaufenthalt müssen einige Dinge geregelt und beachtet werden. Unsere Checkliste hilft dabei.

Längere Zeit im Ausland leben

Ob als Au-pair, für ein Austausch-Semester, einen Sprachkurs oder als digitale Nomaden: Es gibt viele Möglichkeiten, einen längeren Auslandsaufenthalt mit Arbeit oder Studium zu verbinden. Was dabei beachtet werden sollte, zeigt unser Überblick.

Au-pair

Die Aufgaben beinhalten in erster Linie die Betreuung der Kinder der Gastfamilie. Daneben hilft ein Au-pair im Haushalt, um die Familie zu entlasten. Ein Au-pair Aufenthalt dauert in der Regel 1 Jahr.

Austausch

Ein internationaler Schüleraustausch kann zum Beispiel 1 Jahr auf einer High School in den USA sein. In einem Austauschjahr entdecken junge Erwachsene fremde Länder, lernen eine Sprache sowie neue Leute kennen und erfahren dabei mehr über sich selbst.

Studium

Studierende können je nach Möglichkeit ihre Aus- oder Weiterbildung ganz oder teilweise an einer Universität oder Fachhochschule im Ausland absolvieren. Die Organisation swissuniversities bietet ausführliche Informationen über Studienmöglichkeiten und Auslandstipendien.

Digitale Nomaden

Das sind Angestellte, Freelancerinnen oder Unternehmer, welche hauptsächlich mit digitalen Technologien arbeiten. Dies erlaubt ihnen, von überall her zu arbeiten.

Entsendung

Wenn Arbeitnehmende auf Rechnung von Arbeitgebenden vorübergehend in einem anderen Land einen Auftrag erledigen, nennt man dies Entsendung.

Checkliste: Welchen Schutz brauche ich?

Passieren kann überall etwas – und dann ist man froh, richtig versichert zu sein. Deshalb sollte die Schweiz nicht ohne genügenden Versicherungsschutz verlassen werden. Folgende Versicherungen sind wichtig bei einem temporären Auslandsaufenthalt, egal ob Sie 3 Wochen, mehrere Monate oder Jahre im Ausland bleiben:

  • Schutz bei einem Notfall im Ausland, mit garantierter Rückführung per Ambulanz oder Flugzeug.
  • Reiseversicherung für die Übernahme der Kosten für die Annulation für Sprach- oder Ferienkurse.
  • Schutzbrief für das Fahrzeug.
  • Rechtsschutzversicherung für Fahrzeug und Personen.
  • Reisegepäck- und Diebstahlversicherung.

Früh planen & Kosten sparen

Prüfen Sie vor einem längeren Auslandsaufenthalt frühzeitig die Versicherungen und ob diese angepasst werden müssen. Das lohnt sich, denn Versicherungen vor Ort, die zum Beispiel über eine Sprachschule abgeschlossen werden können, sind oft teuer und nicht notwendig.

Wie ist das mit der Krankenkasse?

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt gilt ein besonderes Augenmerk der Krankenkasse. Folgende Punkte sind wichtig und sollten Sie vor Reiseantritt beachten oder bei der Krankenkasse anfordern:

  • Deckung: Ausland- und Unfall-Deckung der Krankenversicherung prüfen. 
  • Bestätigung: Manche Schulen verlangen eine Versicherungsbestätigung, diese kann bei uns angefordert werden. Je nach Schule und bestehender Deckung, ist eine separate Reiseversicherung notwendig.
  • Europäische Krankenversicherungskarte: Wer im Ausland weilt, sollte die europäische Krankenversicherungskarte immer dabei haben.
  • International: Für VISA-Zwecke und Länder, die einen Nachweis verlangen, stellen wir entsprechende Versicherungsbestätigungen in Englisch aus. Zudem ist die europäische Krankenversicherungskarte auch bei Reisen ausserhalb Europas nützlich.

Die Vorfreude auf den Auslandaufenthalt steigt. Dieses Infoblatt rund um Ihre Reise hilft bei der Vorbereitung.

Abmelden oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Wohnsitz nicht aufgibt und plant, sporadisch in die Schweiz zurückzukehren, sollte sich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle frühzeitig über die Meldepflichten erkundigen. Wann ist eine Abmeldung nötig? Wer mehr als ein Jahr ins Ausland geht, seine Wohnung aufgibt und nicht in absehbarer Zeit eine Rückkehr in die Schweiz plant, muss sich bei der Wohnsitzgemeinde abmelden.

Gut zu wissen: Die Vorschriften betreffend Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle sind kantonal unterschiedlich.

Alters- und Hinterlassenen­versicherung

Ob Sprachaufenthalt, berufliche Tätigkeit oder Weltreise: Solange sich der Wohnsitz nach wie vor in der Schweiz befindet, bleibt man obligatorisch versichert. Wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird und man sich abmeldet, ist man bei der AHV / IV grundsätzlich nicht mehr versichert. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt hauptsächlich von Dauer und Zweck des Auslandsaufenthalts ab – die zuständige kantonale Ausgleichskasse berät Sie dabei.

Spezialfall Digital Nomads

Wer als Freelancer oder Unternehmerin für ein Projekt ins Ausland reist, muss sich meist selber um Vorsorge, Versicherungen und Steuern kümmern. Auch eine Abmeldung kann in Frage kommen. Eine spezifische Beratung vor Reiseantritt lohnt sich für digitale Nomaden in jedem Fall.

Einreise und Aufenthalt

Ob USA, Asien, Südamerika oder ganz woanders: Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt – in der Regel mehr als 3 Monate – planen, sollten Sie die individuellen Vorschriften über Einreise, Aufenthalt, Visum und lokale Meldepflichten beachten. Informationen zu Einreise und Aufenthalt erhalten Sie auf einem Reisebüro oder bei der zuständigen Botschaft in der Schweiz. Beispielsweise die EDA Reisehinweise werden laufend überprüft und auf die aktuelle Situation und Sicherheitslage in den Ländern angepasst.

Persönliche Beratung

Wir beraten und informieren Sie gerne rund um Ihren Versicherungsschutz für den geplanten Auslandsaufenthalt.

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