Prävention

Die CSS setzt sich als Gesundheitspartnerin für ein eigenverantwortliches Verhalten aller Versicherten ein. Dazu gehören auch ein gesundheitsförderndes Verhalten und präventive Massnahmen. Die CSS stellt den Versicherten entsprechende Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Das heutige System der Prävention und Gesundheitsförderung weist Lücken auf: Im Vergleich zu den drei Säulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege) sind Prävention und Gesundheitsförderung gesetzlich nur teilweise verankert; dies Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Versicherern ist heute nicht abschliessend geklärt. Dies führt dazu, dass es in vielen Bereichen der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung an Steuerung und Koordination, aber auch an Transparenz bezüglich Angebot und Leistung fehlt.

Der Bund hat seine Aktivitäten auf den Auftrag gemäss Art. 118 BV zu beschränken. Das umfasst die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Mitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen und der Schutz vor ionisierenden Strahlen. Im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung obliegt die Prävention hingegen den Versicherern und den Kantonen. Diese betreiben de jure prämienfinanzierte Institutionen (Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Beratungsstelle für Unfallverhütung), die Massnahmen zur Förderung der Gesundheit respektive zur Verhütung von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten umsetzen und koordinieren. Die Kantone sind für die rechtliche Verankerung und zusammen mit den Gemeinden für die Umsetzung von Prävention- und Gesundheitsförderungsmassnahmen zuständig.

Die CSS ist der Auffassung, dass der Prävention und der Gesundheitsförderung im heutigen System ein grösserer Stellenwert beizumessen ist. Auch sollen die Krankenversicherer legitimiert sein, die Versicherten – über den aktuellen gesetzlichen Rahmen der medizinischen Prävention hinaus – bei der individuellen Gesundheitsförderung zu unterstützen. Der Aspekt der individuellen Begleitung zur Vermeidung von Krankheiten wie auch im Krankheitsfall erhält zunehmende Bedeutung. Die CSS will noch stärker dazu beitragen, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden zu steigern.

Aus Sicht der CSS müssen prämienfinanzierte Präventionsabgaben dabei die Voraussetzung erfüllen, dass der Nutzen dieser Massnahmen für die Versicherten ausgewiesen werden kann und dass diese in direktem Bezug zum Krankenversicherungsgeschäft stehen. Grundsätzlich sollen die Versicherer auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit Anreizen für freiwillige Präventionsmassnahmen zum Wohle ihrer Versicherten zu handeln.

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