Verfügung der Eidgenössi­schen Finanzmarktaufsicht: CSS will Grundsatzfrage vor Bundesverwaltungsgericht klären lassen

Die CSS Versicherung AG hat entschieden, die Verfügung der FINMA hinsichtlich der Frage der korrekten Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen zu lassen. Die CSS verspricht sich von diesem Schritt Klarheit darüber, wie die CSS und die Branche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen sollen.

Die CSS hat die Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 15. Juli 2022 eingehend geprüft. Die FINMA kam darin zur Einschätzung, dass in der Vergangenheit Verwaltungskosten einseitig zulasten der Zusatzversicherung zugeordnet wurden. Das Geschäft der obligatorischen Grundversicherung ist davon nicht betroffen.

Die CSS Versicherung AG hat entschieden, die Verfügung der FINMA durch das Bundesverwaltungsgericht beurteilen zu lassen und die Frage der Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen zu lassen. Der grösste Schweizer Grundversicherer ist der Ansicht, dass bis anhin keine eindeutigen regulatorischen Vorgaben bestanden. Die CSS verspricht sich von diesem Schritt Klarheit darüber, wie die Branche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen soll.


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